Bei einem Unternehmensumzug ist die perfekte Planung die Grundvoraussetzung für einen reibungslosen und stressfreien Ablauf. Wir organisieren seit 2005 Firmenumzüge ab und nach Hannover und haben somit viel Erfahrung, sodass wir Ihnen für Ihren Unternehmensumzug den besten Service bieten können. Dazu gehört auch, dass wir unsere Firmenkunden umfassend hinsichtlich der notwendigen Formalitäten beraten, die bei einem Firmenumzug in Hannover erledigt werden müssen.
Wenn diese Formalitäten erledigt sind, können Sie direkt nach dem Firmenumzug die Geschäftstätigkeit in Hannover ohne Verzögerung aufnehmen. Haben Sie weitere Fragen zur Umzugsplanung Ihres Firmenumzugs? Unser kompetentes Team wird Sie in Hannover jederzeit persönlich beraten und ein fester Ansprechpartner übernimmt die Betreuung Ihres Unternehmensumzugs.
…aber Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen oder müssen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Füllen Sie das folgende Formular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, ergeben sich zusätzlich Pflichten in Bezug auf die Anmeldung, abhängig von der Rechtsform: – e.K., OHG und KG: Eintragung der aktuellen Hauptniederlassung bzw. des Gesellschaftssitzes (Ort von dem Geschäfte dauerhaft geleitet werden) Verlegung der Geschäftsanschrift bedeutet daher auch die Verlegung der Hauptniederlassung! Diese muss notariell beglaubigt werden vom zuständigen Registergericht.
UG, GmbH und AG: Sitz und inländische Geschäftsanschrift dürfen hier voneinander abweichen. Die inländische Anschrift muss zwingend im Handelsregister eingetragen werden und muss die Hauptniederlassung sein. Die Änderung der Geschäftsanschrift muss notariell beglaubigt beim Handelsregister eingetragen werden. Es entstehen für diese Vorgänge zwischen 30 und 140 Euro, zusätzlich Notargebühren von 45 bis 500 Euro.
Wer eine Nichtanmeldung riskiert, zahlt im schlimmsten Fall 5.000 Euro Strafe!